Die Verwendung von Carotinoiden in Geflügelfutter zur Pigmentierung von Broilern und Eiern wird von der Europäischen Kommission regelmäßig bewertet. Bisher gab es ein gesetzliches Maximum von 80 mg Carotinoiden und Xanthophyllen pro kg Geflügelfutter. Vor kurzem hat die Kommission jedoch beschlossen, dieses Maximum bald erheblich zu senken. Dies hat unter anderem Konsequenzen für die Pigmentierung von Ei- und Nudelprodukten.

[Text von: ir. A. Vandeweghe]

Sowohl Tagetes-extrakte als auch Beta-Apo-Carotin-Ethylester (z. B. Carophyll Yellow) wurden kürzlich gemäß der EU-Verordnung 1831/2003 einer Neubewertung unterzogen. Dies hat zu zwei neuen Verordnungen geführt:
  • Tagetes-extrakte: Verordnung 2020/1097 vom 24. Juli 2020
  • Beta-Apo-Carotin-Ethylester: Verordnung 2020/1400 vom 5. Oktober 2020
Beta-Apo-Carotin-Ethylester (z. B. Carophyll Yellow) wurde kürzlich als Additiv in der Kategorie der sensorischen Additive und der Gruppe der Farbstoffe bewertet. Die Verordnung 2020/1400 vom 5. Oktober 2020 regelt folgendes:
  • neue EU-Registrierungsnummer: 2a160f (obligatorische Kennzeichnung)
  • neues gesetzliches Maximum:
                o Broilerfutter: 15 mg / kg Broilerfutter (zuvor 80 mg / kg)
                o Legehennenfutter: 5 mg / kg Legehennenfutter (zuvor 80 mg / kg)
 
Für die Umsetzung dieser Verordnung wurden folgende Übergangsfristen festgelegt:
  • Herstellung von Vormischungen mit Carophyll Yellow mit einem Gehalt von mehr als 5 bzw. 15 mg Apoester / kg Legehennenfutter bzw. Broilerfutter ist bis spätestens 26. April 2021 verfügbar. Danach ist die Herstellung dieser Vormischungen mit höherem Gehalt an Endfutter nicht mehr möglich.
  • Solche Vormischungen mit einem höheren Gehalt an Apoester können bis spätestens 26. Oktober 2021 in Broiler- und Legehennenfutter gemischt werden.
  • Ab dem 26. April 2022 dürfen keine Futtermittel mit einem höheren Apoestergehalt mehr in Umlauf gebracht werden.
Tagetes-Extrakte können auch zum Färben der Eier verwendet werden, aber diese Produkte wurden kürzlich ebenfalls neu registriert. Die Verordnung 2020/1097 vom 24. Juli 2020 erlaubt die Verwendung der folgenden Tagetes-Produkte in Europa:
  • Luteinreiche Tageten mit der EU-Registrierungsnummer 2a161b mit einem gesetzlichen Höchstwert von 80 mg / kg
  • Lutein / Zeaxanthin-reiche Tagetenprodukte mit der EU-Registrierungsnummer 2a161bi mit einem gesetzlichen Höchstwert von 50 mg / kg.
Für die Kombination von Apoester- und Tagetenextrakten gilt ein gesetzliches Maximum von 80 mg / kg bzw. 50 mg / kg bei Verwendung von luteinreichen Tageten bzw. Lutein / Zeaxanthin-reiche Tagetes-Produkte.
Die neuen gesetzlichen Grenzwerte haben keine Konsequenzen für die Färbung von Tafeleiern oder Broilern.
Das Färben von Eiern für die Herstellung von Nudeln, Gebäck, Mayonnaise usw. wird jedoch durch die neue Gesetzgebung drastisch erschwert. Es wird sogar schwierig sein, noch intensiv gefärbte Eiprodukte herzustellen.
 
Wenn Sie weitere Informationen dazu wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner in Stroe.
0031-342441781 | www.twilmij.nl